Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Weingarten (Pfalz)

Weingarten (Pfalz) (pfälzisch: Wingerde) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1838 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67366
Vorwahl
06344
Adresse der Verbandsverwaltung
Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld
Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld 67366 Rheinland-Pfalz DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Weingarten (Pfalz)
Hauptstraße 40
76549 Weingarten (Pfalz)

2. Amtsgericht Bad Bergzabern
Hauptstraße 20
76887 Bad Bergzabern

3. Kreisverwaltung Germersheim
Am Alten Schießstand 1
76726 Germersheim
Gemeinde Weingarten (Pfalz) – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 16:00
  • Dienstag: 09:00 - 16:00
  • Mittwoch: 09:00 - 16:00
  • Donnerstag: 09:00 - 16:00
  • Freitag: 09:00 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern